Dieses Paket beinhaltet eine ca. 50-seitige Arbeitshilfe für sozialwirtschaftliche Einrichtungen und eine Excel-Tabelle in die Sie Ihre individuellen Kosten für Beauftragte eintragen können.
Haben Sie die Kosten für Beauftragte mit ca. 20.000 EUR je Gruppe und Jahr auf dem Schirm? Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation in ihren Betrieben sorgen. Die Kosten sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Aufwendungen im Rahmen Ihrer Entgeltkalkulation und -verhandlung einkalkulieren und durchsetzen können.
Zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten zählen unter anderem:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)
- Betriebsarzt
- Betriebssanitäter (erst bei mehr als 1.500 Mitarbeitern)
- Ersthelfer
- Sicherheitsbeauftragter
- Befähigte Person zum Prüfen von elektr. Betriebsmitteln
- Beauftragter für den Datenschutz
- Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
- Befähigte Person (Sachkundiger) für Leitern und Tritte (Leiterbeauftragter)
- Sachkundige Person zur Spielplatzgeräteprüfung
- Energiemanagementbeauftragter (auch für kleine Unternehmen möglich)
- etc.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für diese sog. Beauftragten kommen den Arbeitnehmern indirekt zugute und können daher den sekundären vertraglichen Sozialkosten zugeordnet werden. Diese sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten.
Hinweis:
Sie kaufen eine Arbeitshilfe, die fortlaufend aktualisiert wird. Ihr Downloadzugang ist daher zeitlich unbegrenzt. Somit können Sie in regelmäßigen Abständen unsere Arbeitshilfe herunterladen.
Wir haben auf ijos-learning.net auch ein interessantes Webinar zu diesem Thema im Angebot.
Webinar: Refinanzierung der sog. gesetzlichen Beauftragten (Refinanzierung)