Vorlage für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

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Der § 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz (BkischG - BGBl. I 2011 Nr. 70 vom 28. Dezember 2011, S. 2975) neu gefasst und trat am 01. Januar 2012 in Kraft. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.

Dieses Paket beinhaltet eine Mustervorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Sie erhalten alle Dateien als PDF-Datei und als Word-Datei zum Download. Die Word-Dateien können von Ihnen individuell angepasst werden.