Anmeldung Transparenzregister

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Seit 2022 ist das Transparenzregister ein sogenanntes Vollregister. Das bedeutet, dass nahezu alle Gesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG, eingetragene Vereine und Genossenschaften) gesetzlich verpflichtet sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv an das Transparenzregister zu melden. Wirtschaftlich berechtigt ist jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert. Diese Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Angaben bereits aus anderen Registern (z. B. dem Handelsregister) hervorgehen.

Wird die Eintragung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgenommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 150.000 € geahndet werden; bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen sind Bußgelder von bis zu 1 Mio. € möglich. Bestandskräftige Bußgeldentscheidungen werden zudem im Internet veröffentlicht. 

Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Eintragung schützt Sie vor diesen Risiken und genau dabei unterstützen wir Sie, indem wir folgende Unterstützungsleistungen anbieten:

Erfassung der Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Satzung) sowie Prüfung der Eintragungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG).

Anlage des Nutzerkontos und Durchführung der Eintragung im Transparenzregister gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) über das elektronische Portal des Transparenzregisters.

Übermittlung der Eintragungsbestätigung nach erfolgter Eintragung sowie Ablage der relevanten Nachweise für Ihre Unterlagen.

Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind dem Transparenzregister unverzüglich mitzuteilen. Die laufende Pflege bzw. Aktualisierung der Eintragung ist nicht Bestandteil dieses Angebotes und kann bei Bedarf gesondert beauftragt werden.