Herleitung Risiko- und Gewinnzuschlag (Kinder- und Jugendhilfe)

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Perfektionieren und ergänzen Sie Ihren Entgeltantrag unter Berücksichtigung der aktuellen BSG-Rechtsprechung.

Um dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen, verlangt das Gesetz, dass bei Verhandlungen die Leistungsentgelte prospektiv, also nur mit Wirkung für die Zukunft vereinbart werden. Nachträgliche Ausgleiche sind unzulässig. Daher sind die Risiken so zu verteilen, dass einerseits erwirtschaftete Überschüsse beim Leistungserbringer verbleiben können und andererseits sich bildende Defizite bzw. Verluste zu Lasten des Leistungserbringers gehen und der öffentliche Leistungsträger somit von einem nachträglichen Ausgleich entlastet ist.  

Die Berücksichtigung von Risiken und Gewinnmöglichkeiten ist daher ein bedeutsamer Aspekt im Rahmen von Entgeltberechnungen und Verhandlungen.  

Dieser Risiko- und Gewinnausgleich muss unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung individuell für die jeweilige Einrichtung bemessen werden. 

Die Höhe eines auf Ihre Einrichtung abgestimmten Risiko- und Gewinnaufschlags können Sie mit unserer Hilfe schnell und unkompliziert ermitteln.


Dienstleistung:

Sie erhalten einen individuellen Link zu einem IJOS-Fragebogen, den Sie dann bitte ausfüllen.

(Bild: Auszug aus dem IJOS-Fragebogen)

Sie laden direkt im Fragebogen die von Ihnen erstellte Entgeltkalkulation hoch (Upload). Wir prüfen dann Ihre Kalkulation und ermitteln ausgehend von Ihren Antworten im Fragebogen Ihren individuellen Risiko- und Gewinnaufschlag. 

Anschließend erhalten Sie ein durch uns errechnetes Ergebnis inkl. Anlage zu Ihrem Entgeltantrag, mit dem speziell auf Ihre Einrichtung zugeschnittenen Risiko- und Gewinnaufschlag, welcher in Summe sowie prozentual (Zuordnung zu allgemeinem, und speziellem Unternehmerrisiko und sog. Echtem Gewinn) ausgewiesen wird. Die Berechnung können Sie dann für Ihren Entgeltantrag verwenden.