
Bereitstellung und Verwaltung eines Hinweisgebersystems als interne und externe Meldestelle nach den Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für Ihr Unternehmen.
Das HinSchG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Wir stellen Ihnen mit diesem Angebot ein Hinweisgebersystem als Software zur Verfügung, mit dem Sie die Pflichten des HinSchG schnell und einfach umsetzen können.
Die monatlichen Kosten für die Softwarebereitstellung betragen 29,90 €. Der Vertrag ist monatlich kündbar.
Wir stellen Ihr Hinweisgebersystem selbstverständlich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)für Sie bereit.
Für Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe (stationär und teilstationär) ist dieses Angebot besonders interessant, da Sie das Hinweisgebersystem auch als interne und externe Beschwerdemöglichkeit gemäß § 45 (2) Ziffer 4 SGB VIII nutzen können. Somit erschlagen Sie mehrere "Fliegen mit einer Klappe".
Die obligatorische Einrichtung des Hinweisgebersystems durch uns kostet einmalig 345 €. Danach zahlen Sie monatlich nur 29,90 € .
Hier sehen Sie ein Hinweisgebersystem, das wir eingerichtet haben. Die Texte innerhalb des Systems sind individuell gestaltbar.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie uns bereits als externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen bestellt haben, ist die Nutzung der Meldekanal-Software für Sie kostenfrei.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an datenschutz(at)ijos.net