Meldung nach § 47 SGB VIII

Meldung nach § 47 SGB VIII

Normaler Preis
€9,90
Normaler Preis
Sonderpreis
€9,90
Einzelpreis
pro 
Verfügbarkeit
Ausverkauft
inkl. MwSt.

Dieses Paket beinhaltet ein Muster eines Meldeformulars für eine korrekte Meldung nach § 47 SGB VIII zur Erfüllung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII bei Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können

Im Rahmen des seit 1.1.2012 gültigen Bundeskinderschutzgesetzes sind nach § 47 SGB VIII Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen verpflichtet, „… Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen…“ unverzüglich anzuzeigen.

Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst frühzeitig Gefährdungssituationen oder negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden können, in dem in einer gemeinsamen Reflexion die bestehenden konzeptionellen, strukturellen, wirtschaftlichen und/oder räumlichen Rahmenbedingungen beurteilt werden. Der besonderen Bedeutung der Regelung entsprechend sind Verstöße gegen die Meldepflicht des Trägers ordnungswidrig und nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII bußgeldrelevant. Ordnungswidrig handelt, wer eine Anzeige bzw. Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. Die Meldepflicht ergibt sich ebenfalls aus der nach § 45 SGB VIII erteilten Betriebserlaubnis, dort zu finden unter „Hinweisen“.

Sie erhalten unser Muster als Word-Datei (DOCX), als Word-Vorlage (DOTX) und als PDF-Datei.