Dieses Paket beinhaltet eine Mustersatzung für einen gemeinnützigen Förderverein.
Im sozialwirtschaftlichen Bereich ist sehr häufig eine besondere Form des Vereins vorzufinden: Der Förderverein. Dieser kann sowohl als eingetragener als auch als nicht eingetragener Verein tätig werden. Die Hauptaufgabe des Fördervereins liegt in der Beschaffung von Mitteln für andere gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen, GmbH, etc.). Häufig unterstützen Fördervereine satzungsgemäß andere Vereine, Tageseinrichtungen für Kinder, Hochschulen, etc.. Bei den Zuwendungen des Fördervereins kann es sich um Sachmittel, Geldzuwendungen oder andere wirtschaftliche Vorteile, wie z.B. Darlehen handeln.
Die Gründung eines eingetragenen Vereins kann immer dann sinnvoll sein, wenn es mehrere Gründungsmitglieder gibt, die sich gleichberechtigt in den zukünftigen Verein einbringen wollen. Der e. V. ist eine juristische Person. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme und kann mit dieser gleichberechtigt Einfluss ausüben. Mindestens sieben Gründungsmitglieder müssen vorhanden sein. Der Verein hat einen Vorstand. Dieser vertritt den Verein nach Außen und kann aus einer oder mehreren Personen je nach Satzung bestehen. Die Macht des Vorstands ist aufgrund der Stimmberechtigung der Mitglieder des Vereins eingeschränkt. Weiterhin ist die Haftung des Vereins auf das Vereinsvermögen beschränkt. Je nach Vereinssatzung kann einem Verein auch die Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung anerkannt werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 21 - 79 die Bestimmungen zum Verein. Neben diesen zivilrechtlichen Grundlagen sind im Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinG) weitere öffentliche Rechtsregelungen zur Vereinigungsfreiheit und zum Verbot von Vereinigungen vorgegeben.
Sie erhalten die Mustersatzung als Word-Datei zum Download. Die Word-Datei kann von Ihnen individuell angepasst werden.